Das indonesische Recht anerkennt verschiedene Rechte an Land:
Einzig indonesische Privatpersonen sind berechtigt, Land mit einem „Freehold“-Status (Hak Milik), also Grundeigentum, zu besitzen.
Praktisch anwendbar gibt es für ausländische Privatpersonen vier Möglichkeiten, ein Grundstück in Bali zu halten:
In den Untermenüs können Sie detailiiertere Informationen über die einzelnen Möglichkeiten nachlesen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen rechtlichen Informationen um Richtlinien handelt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei einer renommierten Anwaltsfirma in Bali und stellen Sie sicher, dass alle Dokumente in Ihre Sprache oder auf Englisch übersetzt werden und Sie alle in den Verträgen aufgeführten Punkte verstehen. Bitte achten Sie ebenfalls darauf, dass der Sie vertretende Anwalt nicht auch gleichzeitig den Verkäufer repräsentiert. Sollten Sie die Methode des Namensgebers „Nominee“ wählen, so nehmen Sie sich genug Zeit, eine geeignete Person zu finden und sprechen Sie mit Ausländern, welche diese Methode bereits angewendet haben.