Die Regierung hat kürzlich ein Gesetz erlassen, welches ausländische Privatpersonen berechtigt, Land unter dem Titel „Hak Pakai“, also dem Recht zur Benutzung, zu halten. Dieser Titel wird auf einem bestehenden Land mit Freehold-Status (Hak Milik) eines Indonesiers erstellt und wird für eine Erstperiode von 25 Jahren erteilt, welcher dreimal um 25 Jahre bis zu einem Total von 100 Jahren erhöht werden kann. Der Vorteil dieser Methode ist, dass der Verkäufer des Landes nicht länger den Status des Landbesitzers innehat, sondern ein eigenes Zertifikat auf den ausländischen Käufer erstellt wird, mit welchem sämtliche Rechte und Pflichten an dem Grundstück für die Dauer der Vereinbarung auf diesen übergehen. Folgende Voraussetzungen sind von dem ausländischen Käufer zu erfüllen, um einen solchen Titel „Hak Pakai“ zu erhalten:
Ein "Hak Pakai" kann auf einen neuen ausländischen Käufer übertragen oder beim Kauf durch einen Indonesier auch wieder auf den Status "Hak Milik", also Grundeigentum, geändert werden.
Verlässt der Besitzer eines „Hak Pakai“-Titels Indonesien oder läuft sein Visum aus, so hat er 12 Monate Zeit, sein Grundstück zu veräussern. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Methode „Hak Pakai“ nur dann anzuwenden, wenn der ausländische Käufer im Besitz eines KITAS (beschränkte Aufenthaltsbewilligung – limited residency permit) ist, obwohl grundsätzlich jede Art von Visa für eine Beantragung des „Hak Pakai“ verwendet werden kann. Dann jedoch ist unserer Meinung nach der Erwerb eines „Hak Pakai“ die zu bevorzugende Wahl für Privatkäufer, die ein einziges kleineres Grundstück für sich selber erwerben wollen.